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Startseite > Studium > Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen > AufnahmebedingungenSekundäre Navigation
Aufnahmebedingungen
Eintritt
Inhaber/innen einer eidgenössisch anerkannten Berufsmaturität mit abgeschlossener Berufslehre in einem einschlägigen Beruf. Als einschlägige Berufe gelten (Praxis 1):
- Bauzeichner/in
- Geomatiker/in
- Grundbauer/in
- Gleisbauer/in
- Gärtner/in, Landschaftsgärtner/in
- Hochbauzeichner/in
- Maurer/in
- Metallbauzeichner/in
- Metallbaukonstrukteur/in
- Metallbauer/in
- Haustechnik-/Sanitär-Planer/in
- Schreiner/in
- Spengler/in
- Sanitär-Installateur/in
- Stahl- und Metallbauschlosser/in
- Stahlbauzeichner/in
- Strassenbauer/in
- Zimmermann/Zimmerin
Eintritt mit Zusatzpraxis
Inhaber einer eidgenössisch anerkannten Berufsmaturität und abgeschlossener Berufslehre in einem anderen Beruf: Eintritt nach einer Zusatzpraxis von 6-12 Monaten. Der Studienleiter Bauingenieurwesen legt Art und Dauer der Zusatzpraxis je nach Vorbildung fest (Praxis 2). Inhaber einer gymnasialen Maturität: Eintritt nach einer Zusatzpraxis von 12 Monaten Dauer (Praxis 2).
Die Zusatzpraxis (Praxis 2) ist in der Regel je etwa zur Hälfte in einem Bauingenieurbüro oder in einer öffentlichen Verwaltung (Tiefbauamt o.ä.) und bei einer Bauunternehmung auf einer Baustelle zu absolvieren. Für den Eintritt in die ZHAW werden folgende Berufskenntnisse und Fertigkeiten verlangt:
- Kenntnis der üblichen Fachbegriffe im Bauwesen. Stahlbetonbau, Stahlbau, Strassenbau oder allgemeiner Tiefbau.
- Kenntnis der Aufgaben als Gehilfe oder Gehilfin von Bauleitern, Bauführern oder Polieren.
- Fertigkeit in der Ausführung von Arbeiten in den einschlägigen Bauberufen.
Weitere Eintrittsbedingungen:
Bewerber, welche die oben erwähnten Bedingungen nicht erfüllen, setzen sich mit dem Departementssekretariat der ZHAW oder dem Studiengangleiter Bauingenieurwesen Prof. Patrik Thalparpan in Verbindung.
Studienbeginn
16. September 2013 (HS 2013)
Anmeldeschluss
30. April 2013 (HS 2013)


